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Leergewicht?

Begonnen von böcki, 04 Februar, 2013, 09:34:20

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lorten

Zitat von: Bernie Crash am 05 Februar, 2013, 10:16:59
Hallo,

wenn ich mich nicht irre, kann man vom Anhängergewicht (also was man zieht) noch die Stützlast abziehen, die - tatsächlich - auf der Hängerkupplung hängt. (allerdings zählt die wieder zur Fahrzeuglast dazu).

Und ansonsten: nachwiegen, dann man man die konkreten Zahlen.
Und zwar Fahrzeug alleine
Dann Fahrzeug auf Waage, Hänger nicht auf Waage (somit hat man die Stützlast)
Und dann ganzes Gespann.
Mit etwas Rechnen hat man dann alle Daten und weiß, wo noch Reserven sind...

Liebe Grüsse
Bernhard





Bernie hier bringst Du etwas durcheinander.1. Die Stützlast kannst Du nicht vom Anhängergewicht abziehen, denn Sie ist und bleibt Bestandteil vom gewicht des Anhängers. 2. Die Stützlast kannst Du nicht auf einer Fahrzeugwaage ermitteln sondern Du brauchst die sogenannte Stützlastwaage, die wiederum vorne am Kugelkopf der Anhängerdeichsel zu Einsatz kommt.3. Wie oben schon erwähnt wurde muss die Stützlast von der Zuladung des Pkw's abgezogen werden.     



tomruevel

Zitat von: Bernie Crash am 05 Februar, 2013, 10:16:59 kann man vom Anhängergewicht (also was man zieht) noch die Stützlast abziehen


Moin,

es gibt nur eine einzige Situation wo man die Stützlast abziehen kann.
Wenn die Anhängelast am Zugfahrzeug vielleicht etwas knapp geraten ist (oder der Anhänger etwas groß).
Mit einem Lodgy würde das also bedeuten dass ein Anhänger mit 1400KG (=Anhängelast) zzgl. aktueller Stützlast gezogen werden darf.
Also maximal ein Anhänger mit einem tatsächlichen Gewicht von 1475kg.
Berücksichtigen muß man dann besonders ob man mit dem Gesamtzuggewicht noch hin kommt.

Ansonsten ging es ja eingangs um die Nutzung eines Anhängers mit Tempo 100 Freigabe.
Maßgebend ist das Gesamtgewicht des Anhängers und nicht das tatsächliche Gewicht, welches evtl. niedriger als das Gesamtgewicht sein kann. Daher kann er sich die Wiegung des Anhängers sparen. Das Gesamtgewicht steht ja fest.

Zu klären ist nun aber das Leergewicht vom Zugwagen und welche Angaben ggf. zu Grunde gelegt werden.
Der sicherste Weg wäre das Fahrzeug beim Tüv wiegen und sich das Ergebnis bestätigen zu lassen.
Und das dann in den Fahrzeugpapieren einzutragen.

lorten

Hallo, habe eine Seite gefunden die all Eure Fragen über Anhängelasten bestimmt beantwortet.

http://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/42-anhaengelast-hinter-kraftfahrzeugen-und-leergewicht#
;)

Lindwyrm

Hallo Zusammen,

wie tomruevel bereits vorgeschlagen hatte würde ich mit diesem Thema zu TÜV gehen, Fahrzeug und Anhänger das Leergewicht wiegen lassen. Ich habe damals vor ca. 10 Jahren als ich noch einen Wohnwagen hatte vom TÜV dazu eine Bestätigung bekommen was ich in das Fahrzeug und Wohnwagen an Gewicht zuladen darf, das ganze auf offiziellem Briefpapier mit Unterschrift und Stempel. So ist man auf der sicheren Seite, auf Meinungen aus einem Forum würde ich mich da nicht verlassen, die ist der kontrollierenden Polizei so ziemlich egal und der TÜV-Wisch hat mir persönlich schon durch ein paar Kontrollen schnell und ohne Probleme geholfen.

lG
Thomas K.

AxelG


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