Dacia Lodgy Club

Off-Topic => Plauderecke => Thema gestartet von: fuenfgehs am 17 Oktober, 2014, 10:14:25

Titel: Neuwagen wenn Tageszulassung vorliegt
Beitrag von: fuenfgehs am 17 Oktober, 2014, 10:14:25
Hallo,

es gibt Versicherungen, die bei einem Totalschaden bis zu 24 Monaten den Neupreis entschädigen. Unklar beibt die Bewertung der Tageszulassung ( aus meiner Sicht). Die definieren innerhalb 24 Monaten nach Erstzulassung unterscheiden aber was überhaupt ein Neuwagen ist. Bei vorliegender Tageszulassung durch Lieferanten ders Importeus  - wie bei mir mit Reimporteur- kommt dann die Überführung mit Tageszulassung (max. 5 Tage-) zusätzlich  die Überführung -600 km. Das machts sicherlich noch komplizierter, da dann 600 km auf dem Tacho stehen.

Der Reimporteur teilt in schriftliche Auftragsbestätigung mit, dass allein durch die Zulassung 20 % Wertverlust regelmässig vorliegt (Gestzgeber).

Alles ganz schön kompliziert.

Ich denke für alle Besitzer und zukünftigen ein interessantes Thema.

Gruss fuenfgehs


Titel: Re: Neuwagen wenn Tageszulassung vorliegt
Beitrag von: John-Doe 1111 am 17 Oktober, 2014, 11:09:30
woher kommen die 600km?
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