im Feld G (Leermasse) der Zulassungsbescheinigung steht 1.280 - 1.398kg. ich habe einen Wohnwagen von 1.350kg zGG und 100km/h-Zulassung.
Ich darf aber nur 100 fahren, wenn das Zugfahrzeug leer mehr wiegt als der Wohnwagen voll (sogenannte 1:1-Regelung).
Was ist denn jetzt maßgeblich wenn in der ZB kein eindeutiger Wert steht?
Hallo Böcki,
na das Gewicht welches im Fahrzeugbrief / Schein steht.
Ich glaube es sind ein paar Caravaner hier schon im Forum unterwegs.
Ich glaube Tomruevel, hat einen Thead hier geöffnet, da muß du suchen.
Gruß ENgelbert
Nachtrag:
Schein wohl ein Problem zu sein bei Dacia. Auch beim Duster wurde nachgefragt.
http://www.dustercommunity.de/technik/leergewicht-im-fahrzeugschein/
Maßgeblich ist das tatsächliche gewicht vom Auto. Je mehr Ausstattung das Auto hat um so schwerer wird es( z.B. AHK, Reserverad, Standheizung und andere einbauten).
Dein Wohnwagen ist leider zu schwer für den Lodgy, denn nach der Faustregel musst Du 200 Kilo von der zulässigen Anhängelast (gebremst 12%) abziehen. Damit ein sicheres fahren gewährleistet ist. Kannst Du nachschauen unter diesem Link.
http://www.zugwagen.info/ ???
Fahr doch mal zum nächstens Recyclinghof und stell das Auto dort auf die Waage. Ist ganz interessant. Und dann muss eben alles extra auf die Wage, was ins Auto soll (Gepäck, Mitfahrer etc.).
Beim Leergewicht ist ja auch ein Fahrer mit 75kg eingerechnet. Wenn man wesentlich schwerer ist, ist es schon höher. Dazu stellt sich die Frage, welcher Füllstand vom Tank eingerechnet ist. Bei 50 Litern macht das auch ein paar Kilos aus...
Was die Anhängelast angeht, ist es nicht immer sinnvoll, das auszunutzen, was erlaubt ist. Wenn ich mal schnell vom Gartencenter einen Hänger Erde oder Kies hole ist es schon etwas Anderes wie 800 km in den Urlaub. Eine echte Zugmaschine ist der Lodgy wohl eher nicht, dafür gibt es andere Autos.
Liebe Grüsse
Bernhard
Moin,
es zählt das in den Fahrzeugpapieren eingetragene Gewicht.
Allerdings hilft es einem nicht recht wenn da eine Spannbreite von/bis drin steht.
Wie das denn gewertet wird?????
Eigentlich kann man davon ausgehen, dass man am oberen Ende des angegebenen Gewichts ist.
Wenn man eine bessere Ausstattung hat, ein angebaute AHK usw.
Wiegen bringt vielleicht Klarheit so daß man sicher auftreten kann, sollte mal jemand fragen.
Zitat von: lorten am 04 Februar, 2013, 10:07:10
Dein Wohnwagen ist leider zu schwer für den Lodgy, denn nach der Faustregel musst Du 200 Kilo von der zulässigen Anhängelast (gebremst 12%) abziehen.
Moment mal, es geht mir hier nicht um irgendwelche Empfehlungen, sondern um klare Fakten was ich jetzt ziehen darf. Auch nicht um irgendwelche Mutmaßungen und "ich glaube" sondern ob es jemand genau weiß was jetzt los ist.
(Nur zur Beruhigung: mein WW ist fahrfertig ca. 1.170gk schwer, weil wir ihn quasi fast 'nackt' fahren. Hobbymäßig max. 400km am Stück und immer nur für 2-3 Tage; keine vollgepackten "3-Wochen-mit-Kind-und-Kegel-zum-Campingplatz"-Touren).
Ich hänge mich grundsätzlich immer mit Abstand hinter einem zügigen Lkw, die sind meistens bei echten 89km/h abgeregelt. Trotzdem kann es aber mal vorkommen, dass ich einen Konvoi überholen will und dann will ich schon mal für den Augenblick Links straffrei meine 105-110 km/h fahren können.
Und wenn ich in der Situation gefilmt werde möchte ich es nicht auf irgendwelche Diskussionen am Straßenrand ankommen lassen.
Lass mich raten, Du hast einen DCi 110
Und in Deinem Fahrzeugschein steht 1.280 [1.337] KG unter Leergewicht.
Jetzt musst Du nur noch wissen, ob Du einen 5- oder Siebensitzer hast.
Dann haben wir des Rätsels Lösung!
Hast Du eine Anhängerkupplung, eine Standheizung oder Ähnliches zusätzlich verbaut? das würde die 50 Kilo
erklären, die zum "Standard-Leergewicht" fehlen.
Das ist im Übrigen das Selbe wie mit der Breite des Fahrzeugs. Hier werden die Spiegel nicht mitgerechnet. Also nicht wundern, wenn
ihr plötzlich nach einer Autobahnbaustelle angehalten werdet... der Lodgy ist nämlich breiter als 2 Meter.
(aber das hatten wir ja schon in einem anderen fred...)
Zitat:
Moment mal, es geht mir hier nicht um irgendwelche Empfehlungen, sondern um klare Fakten was ich jetzt ziehen darf. Auch nicht um irgendwelche Mutmaßungen und "ich glaube" sondern ob es jemand genau weiß was jetzt los ist...
Also möchtest du eine rechtlich verbindliche Antwort, die im Extremfall einem Gerichtsverfahren standhält?
Nur mal so am Rande: Das hier ist ein Auto-Forum.
Rechtliche Beratung führen nur die zugelassenen Mitglieder der Juristen-Zunft durch.
Und wenn du genau wissen möchtest, was du mit deinem WW darfst und was nicht, wende dich an einen Sachverständigen oder Gutachter und lass dir das Ergebnis schriftlich geben.
NUR (!) dann bist du rechtlich auf der sicheren Seite.
Was glaubst du, was passiert, wenn du nach einem Einmessen und einer Kontroll-Wägung der Rennleitung mit "Das habe ich mir in einem Forum bestätigen lassen" kommst?
;)
Zitat von: juristerix am 04 Februar, 2013, 18:15:10
Lass mich raten, Du hast einen DCi 110
Und in Deinem Fahrzeugschein steht 1.280 [1.337] KG unter Leergewicht.
Nein und Ja ;)
es ist ein dCi110 und, wie schon im ersten Post geschrieben, steht in der ZBTeil 1 (den Fahrzeugschein gibt es schon länger nicht mehr):
1280 - 1398exakt so. Also "von bis"
Wie ich bereits schrieb, die Angaben im Fahrzeugschein (wie das auf Neudeutsch heißt, ist mir wurscht), geben folgendes an:
Das Leergewicht des Fahrzeugs in der niedrigsten Ausstattung und das Leergewicht des Fahrzeugs in der höchsten (schwersten) ab Werk erhältlichen und so um KBA Typgenehmigten Ausstattung. Beides mit vollem Tank und dem 75-Kilo Standard-Fahrer.
Das exakte Gewicht Deines Fahrzeugs kann dir entweder der Händler nennen, oder Du fährst wie bereits hier erwähnt mal bei ner Spedition oder Müllkippe mal auf die Waage und bleibst sitzen. Dann weißt Du es genau.
Bis dahin fährst Du gut damit, nicht mehr als 1280 Kilo anzuhängen. Denn die hat er auf jeden Fall.
Zitat von: juristerix am 04 Februar, 2013, 20:07:16
Bis dahin fährst Du gut damit, nicht mehr als 1280 Kilo anzuhängen. Denn die hat er auf jeden Fall.
ich hänge nur 1170kg an, auch schon geschrieben. Aber leider geht es nicht um das tatsächliche Gewicht sondern um das zulässige Gesamtgewicht ;)
nix haste geschrieben, LEERGEWICHT haste geschrieben, ließ nach!
zum "tatsächlichen" Gewicht hab ich im übrigen auch schon was geschrieben!
:angel: :o
Die 118 Kilo, die in der Grundausstattung fehlen haste sicherlich schon drin. Ersatzrad, großer Diesel, Klima gut is.
Zitat von: juristerix am 04 Februar, 2013, 20:07:16 Bis dahin fährst Du gut damit, nicht mehr als 1280 Kilo anzuhängen.
Moin,
wieso das denn??
Er darf, egal wie hoch das Leergewicht/aktuelle Gewicht ist, 1400KG ziehen.
Er darf dann aber auch nur 80km/h fahren, mit Anhänger.
Will er aber die Tempo 100 Zulassung (eines Anhängers) nutzen ist es interessant wie schwer das Fahrzeug ist.
Und da ist es eben unklar ob nun der niedrigste oder höchste Wert, der in den Papieren steht, anerkannt wird.
Oder ob man wirklich einen festen Wert liefern muß, der auch in den Papiren dokumentiert ist.
Hallo zusammen,
so viele Meinungen,
so viele Richtige.
Der beste Tip ist, fahr einmal mit Zugwagen und Anhänger zur nächsten Waage, und lass sie wiegen. Einzeln.
Heb die Wiegekarten auf für evtl. Kontrollen, dann ersparst Du dir evtl. in Kontrollen das genaue Nachwiegen mit den mobilen Waagen. Gerade das wird die Ordnungshüter freuen, wenn sie sehen, das der Anhänger (wie Du schriebst) meist leer gefahren wird.
Und mit den tatsächlichen Gewichten kannst Du dann die Mutmassungen gegen Tatsachen des Gesetzestextes tauschen. Beachte bitte auch das zulässige Gesammtzuggewicht. Und die entsprechenden Sondervorschriften/Ausnahmegenehmigungen für Gespanne und deren Gesammtgewicht. (Akzeptiere die Toleranzen und nutze sie) ;)
Gruss und gute Fahrt
Klaus
Hallo,
wenn ich mich nicht irre, kann man vom Anhängergewicht (also was man zieht) noch die Stützlast abziehen, die - tatsächlich - auf der Hängerkupplung hängt. (allerdings zählt die wieder zur Fahrzeuglast dazu).
Und ansonsten: nachwiegen, dann man man die konkreten Zahlen.
Und zwar Fahrzeug alleine
Dann Fahrzeug auf Waage, Hänger nicht auf Waage (somit hat man die Stützlast)
Und dann ganzes Gespann.
Mit etwas Rechnen hat man dann alle Daten und weiß, wo noch Reserven sind...
Liebe Grüsse
Bernhard
Zitat von: Bernie Crash am 05 Februar, 2013, 10:16:59
Hallo,
wenn ich mich nicht irre, kann man vom Anhängergewicht (also was man zieht) noch die Stützlast abziehen, die - tatsächlich - auf der Hängerkupplung hängt. (allerdings zählt die wieder zur Fahrzeuglast dazu).
Und ansonsten: nachwiegen, dann man man die konkreten Zahlen.
Und zwar Fahrzeug alleine
Dann Fahrzeug auf Waage, Hänger nicht auf Waage (somit hat man die Stützlast)
Und dann ganzes Gespann.
Mit etwas Rechnen hat man dann alle Daten und weiß, wo noch Reserven sind...
Liebe Grüsse
Bernhard
Bernie hier bringst Du etwas durcheinander.1. Die Stützlast kannst Du nicht vom Anhängergewicht abziehen, denn Sie ist und bleibt Bestandteil vom gewicht des Anhängers. 2. Die Stützlast kannst Du nicht auf einer Fahrzeugwaage ermitteln sondern Du brauchst die sogenannte Stützlastwaage, die wiederum vorne am Kugelkopf der Anhängerdeichsel zu Einsatz kommt.3. Wie oben schon erwähnt wurde muss die Stützlast von der Zuladung des Pkw's abgezogen werden.
Zitat von: Bernie Crash am 05 Februar, 2013, 10:16:59 kann man vom Anhängergewicht (also was man zieht) noch die Stützlast abziehen
Moin,
es gibt nur eine einzige Situation wo man die Stützlast abziehen kann.
Wenn die Anhängelast am Zugfahrzeug vielleicht etwas knapp geraten ist (oder der Anhänger etwas groß).
Mit einem Lodgy würde das also bedeuten dass ein Anhänger mit 1400KG (=Anhängelast) zzgl. aktueller Stützlast gezogen werden darf.
Also maximal ein Anhänger mit einem tatsächlichen Gewicht von 1475kg.
Berücksichtigen muß man dann besonders ob man mit dem Gesamtzuggewicht noch hin kommt.
Ansonsten ging es ja eingangs um die Nutzung eines Anhängers mit Tempo 100 Freigabe.
Maßgebend ist das Gesamtgewicht des Anhängers und nicht das tatsächliche Gewicht, welches evtl. niedriger als das Gesamtgewicht sein kann. Daher kann er sich die Wiegung des Anhängers sparen. Das Gesamtgewicht steht ja fest.
Zu klären ist nun aber das Leergewicht vom Zugwagen und welche Angaben ggf. zu Grunde gelegt werden.
Der sicherste Weg wäre das Fahrzeug beim Tüv wiegen und sich das Ergebnis bestätigen zu lassen.
Und das dann in den Fahrzeugpapieren einzutragen.
Hallo, habe eine Seite gefunden die all Eure Fragen über Anhängelasten bestimmt beantwortet.
http://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/42-anhaengelast-hinter-kraftfahrzeugen-und-leergewicht#
;)
Hallo Zusammen,
wie tomruevel bereits vorgeschlagen hatte würde ich mit diesem Thema zu TÜV gehen, Fahrzeug und Anhänger das Leergewicht wiegen lassen. Ich habe damals vor ca. 10 Jahren als ich noch einen Wohnwagen hatte vom TÜV dazu eine Bestätigung bekommen was ich in das Fahrzeug und Wohnwagen an Gewicht zuladen darf, das ganze auf offiziellem Briefpapier mit Unterschrift und Stempel. So ist man auf der sicheren Seite, auf Meinungen aus einem Forum würde ich mich da nicht verlassen, die ist der kontrollierenden Polizei so ziemlich egal und der TÜV-Wisch hat mir persönlich schon durch ein paar Kontrollen schnell und ohne Probleme geholfen.
lG
Thomas K.
Siehe Post Nr. 8