Hallo liebes Forum,
bin zwar schon länger angemeldet und hier am mitlesen, aber gestern habe ich erst unseren Lodgy abholen können.
Folgendes Problem: Wir haben eine vom Fahrzeugbrief abweichenden Fahrgestellnummer.
Das ist eindeutig ein Fehler von der Zulassungsstelle in der Stadt in der das Auto zuerst zugelassen wurde.
Denn auf dem COC-Dokument steht die richtige Nummer, dort steht auch auf welchen Fahrzeugbrief das Fahrzeug zugelassen wurde, die Nummer ist auch richtig, aber
auf dem Fahrzeugbrief steht dann anstelle eines As ein B. Das habe ich nur zufällig gesehen, weil auf dem Garantiebeleg neben der Fahrgestellnummer der Radio-Code vermerkt ist und mir dann auffiel, dass dort ja gar kein B drin steht. Der Rest der Nummer ist gleich. Dann habe ich mal auf der Plakette an der B-Säule geschaut und dort ebenfalls das A entdeckt.
Für mich sieht das eindeutig nach Schlamperei bei der Erstzulassung aus, besonders, da es diese eingetragene Buchstabenkombination gar nicht gibt.
Wer ist denn jetzt der Dumme und was mache ich mit meinem Autohändler? Bei dem es sich übrigens um einen international tätigen Mietwagenkonzern handelt, der seit ein paar Jahren auch im Verkauf tätig ist.
AAAAABBER, ansonsten bin ich voll zufrieden mit dem Auto. Ich fahr sogar gerne damit (für meine Verhältnisse, ich bin kein Fan von Autofahren). Ist halt nur nicht ordentlich zugelassen.
Gratuliere, dass du das gesehen hast.
Rufe mal einfach bei der Zulassungsbehörde an, was du da machen kannst.
nicht witzig,
im Zweifelsfall hast Du jetzt gar kein Auto, sondern nur Papiere zu einem Auto, das es nicht gibt.
;)
Naja, wie gesagt: Das COC-Dokument ist ja korrekt, das habe ich. Ich habe einen Kaufvertrag und ich habe die Fahrzeugbriefnummer, die mit dem 99,9%ig korrekten Fahrzeugbrief übereinstimmt. Der Händler will(muss) sich Montag früh direkt drum kümmern und ich werde selbsttätig mal auf der Zulassungsstelle anrufen.
da drücken wir die Daumen, da es ja der Fehler der Zulassungsstelle ist (die haben wohl kein Prüfzimmerverfahren in deren Software)
Hat sich zum Glück geklärt, die Zulassungsstelle hat es auch so wie oben gesehen und den alten Brief einkassiert und einen neuen ausgestellt. Nach Prüfung der Fahrgestellnummer, die DACIA wirklich genial und garantiert unleserlich angebracht hat, wurde alles neu ausgestellt. Die Angaben sind zwar immer noch nicht korrekt, die Anzahl Sitze ist noch zu hoch, aber das ist mir jetzt sche...egal, die Nummer stimmt. Mein Händler hat sich auch gemeldet und mir zugesichert die Kosten, sollten welche entstehen, selbstverständlich zu übernehmen, er hatte sich auch schon gekümmert, aber so lief es schneller und ich habe kein nur halb angemeldetes Auto mehr hier rumstehen.
Aber jetzt nach 200km am Wochenende bin ich restlos angetan von dem Auto, es fährt sich gut, verbraucht nicht viel Sprit, die Freisprechanlage habe ich auch schon getestet und bin zufrieden, Kind passt mit Sitz und zwei Omas hinten ohne Probleme rein.
das hört sich doch gut an.
Viel Spass mit dem Lodgy
Anzahl der Sitze ist zu hoch? Wie viele sind denn eingetragen?
Die Formulierung "bis 8 Sitzplätze " ist normal!
dann ist ja wirklich alles in Ordnung, 8 Sitze steht auch drin.
Bis zu 8 Sitzplätze?
Kann ich gar nicht glauben. Der hat doch auch nur Sicherheitsgurte für 7 Personen drin, wenn das Sitzpaket dabei ist.
Kann mich da jemand aufklären?
Danke
Schneeschaufler
ich glaube das heißt nur einfach so, da ab 9 Sitzplätzen ein Personenbeförderungsschein notwendig ist.
Nein, das ist seit der Harmonisierung des deutschen Zulassungsrechtes mit der EU so.
Es gibt nicht mehr die Einteilung Pkw etc., sondern nun "Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit bis zu 8 Sitzplätzen".
Das hat noch nichts mit dem Personenbeförderungsschein zu tun...
Hi Axelg,
danke das wußte ich noch nicht aber (jetzt ohne Autmarke) 8 Passagiere plus 1 Fahrer (also zusammen 9) darf jeder transportieren, der einen ganz normalen gültigen Autoführerschein hat (bei mir heißt der noch "Klasse 3"). Darum haben Kleinbusse ja üblicherweise nicht mehr als 9 Sitze.
Ab 9 Passagieren (also 10 Personen) muss der Fahrer außer einem gültigen Autoführerschein auch einen Personenbeförderungsschein für Busse haben (es gibt auch andere Personenbeförderungsscheine, z. B. für Taxen und für Krankenwagen). Bei gewerblichem Personentransport muss der Fahrer immer einen Personenbeförderungsschein haben, auch bei 1 Passagier.
Ist das auch geändert worden oder weiterhin gültig?
Schnell mal Yahoo benutzt:
http://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse
Einfach bei Klasse M1 gucken. Deckt sich für mich mit der Aussage von Fanisaja. So war es auch mein Kenntnisstand, dass es mit dem Führerschein zu tun hat.
LG
Trotzdem mischt ihr da zwei Themenbereiche durcheinander.
Das eine ist die Zulassung des Fahrzeugs, das andere ist die Fahrerlaubnis.
Das Fahrzeug wird entsprechend der Zahl der Sitzplätze und / oder des Gewichts in der entsprechenden Klasse zugelassen.
Etwas anderes sagt Wikipedia auch nicht.
Die Frage war ja die nach der Zahl der Sitzplätze, nicht nach der erforderlichen Fahrerlaubnis.
Dass man zum Führen im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis sein muss, steht da nicht.
Das ist nämlich ein ganz anderes Thema und steht, zumindest in -D-, im Fahrerlaubnis-Recht.
Also: Eintragung in der Zulassungsbescheinigung = Einteilung in eine bestimmte Fahrzeugklasse;
Führen des Fahrzeugs = anderes Thema
Es muss ja auch niemand seinen Führerschein vorlegen, wenn er ein Auto zulassen möchte.
Lieber Axel,
leider fehlt mir von Dir ein (anderer) Link, wo ich das besser und genauer nachlesen kann.
Hier ein anderer Link bezüglich den Führerschein, der Erste war ja bezüglich der Fahrzeugklassen (wie Du ja richtig bemerkt hast).
http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen
Wenn ich bei Klasse "B/BF17" nachlese, kommt genau wieder die Aussage mit den 8 Sitzplätze vor.
Korrigiere mich bitte, wenn ich das was falsch verstehe. :) Für mich ist das eine die Voraussetzung für das Andere. Das heißt für mich, man hat die Fahrzeuge eingestuft und entsprechend die Führerscheinklassen eingeteilt.
LG
*seufz*
Aber nur noch einmal:
Die Zulassung eines Autos hängt nicht mit einer Führerschein-Klasse zusammen.
Zulassung ist ein Ding, Führerschein ein anderes.
Wenn Gesetze lesen, dann bitte richtig. Und nicht durcheinander!
Was für ein Glück,
ich habe einen Personenbeförderungsschein(Bus).
Ich muss mich nicht streiten.
Und, Fanisaja hat Recht.
Die Sache ist an den Sitzplätzen festzumachen.
Angenommen, Du hast einen LKW-Führerschein.
Dann darfst Du einen Bus fahren.
Aber nur solange Du allein bist.
Sobald jemand dabei ist, nicht mehr. Denn dann ist es Personenbeförderung,
Auch bei nur einer Person.
Daher ist es wichtig, das das gerade gefahrene Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Personen zugelassen ist. (auch wenn nicht so viele hineinpassen, ja) Denn darüber. wäre es mit einem Führerschein B nicht mehr erlaubt. Aber so darft Du in dem Auto Personen Befördern.
Klaus
Hi AxelG,
darf ich denn dann z.B. einen Bus anmelden ohne den entsprechenden Personenbeförderungsschein und Führerschein zu haben?
Hallo Fanisaja,
grundsätzlich ist es schon möglich, einen Bus auf seinen Namen anzumelden, ohne den entsprechenden Führerschein dazu zu haben. Probleme könnte es aber bei der Versicherung geben, die man für die Anmeldung eines Fahrzeuges braucht. Hier hängt es von den Versicherungsbedingungen der Versicherung ab. Häufig findet man hier nämlich bei den Bedingungen folgenden Satz: "Der Versicherungsnehmer muß im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das versicherte Fahrzeug sein." Diese Bedingung gilt nicht für Firmen als Versicherungsnehmer.
Der LKW-Führerschein reicht dafür nicht aus, da man damit einen Omnibus dauerhaft, auch ohne Passagiere, nicht fahren darf.
Mit dem alten Führerschein, dem "alten grauen Lappen" kann man bei eingetragener Klasse 2 einen Omnibus nur zur "Überführung an einen anderen Ort" oder zur "Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs" fahren.
Hat man dagegen schon den neuen Führerschein mit den neuen Klassen, so gilt hier nur noch die Regelung vom § 6 Abs. 4 FeV (Fahrerlaubnisverordnung):
"(4) Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen."
Die Möglichkeit zur Überführung an einen anderen Ort hat man hier leider gestrichen.
Man könnte den Bus allerdings in ein Wohnmobil umbauen und vom TÜV abnehmen lassen. Dann wird der Bus in ein "SoKFZ-Wohnmobil" umgeschlüsselt und man kann das Fahrzeug mit bis zu 8 Passagiere (max. 9 Personen einschl. Fahrer) mit dem LKW-Führerschein fahren.
Gruß Karlheinz
Hallo Karlheinz,
vielen Dank für diese ausführliche Beschreibung.
Zitat von: Karlheinz am 16 April, 2013, 10:44:11
Hallo Fanisaja,
grundsätzlich ist es schon möglich, einen Bus auf seinen Namen anzumelden, ohne den entsprechenden Führerschein dazu zu haben. Probleme könnte es aber bei der Versicherung geben, die man für die Anmeldung eines Fahrzeuges braucht. Hier hängt es von den Versicherungsbedingungen der Versicherung ab. Häufig findet man hier nämlich bei den Bedingungen folgenden Satz: "Der Versicherungsnehmer muß im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das versicherte Fahrzeug sein." Diese Bedingung gilt nicht für Firmen als Versicherungsnehmer.
Der LKW-Führerschein reicht dafür nicht aus, da man damit einen Omnibus dauerhaft, auch ohne Passagiere, nicht fahren darf.
Mit dem alten Führerschein, dem "alten grauen Lappen" kann man bei eingetragener Klasse 2 einen Omnibus nur zur "Überführung an einen anderen Ort" oder zur "Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs" fahren.
Hat man dagegen schon den neuen Führerschein mit den neuen Klassen, so gilt hier nur noch die Regelung vom § 6 Abs. 4 FeV (Fahrerlaubnisverordnung):
"(4) Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen."
Die Möglichkeit zur Überführung an einen anderen Ort hat man hier leider gestrichen.
Man könnte den Bus allerdings in ein Wohnmobil umbauen und vom TÜV abnehmen lassen. Dann wird der Bus in ein "SoKFZ-Wohnmobil" umgeschlüsselt und man kann das Fahrzeug mit bis zu 8 Passagiere (max. 9 Personen einschl. Fahrer) mit dem LKW-Führerschein fahren.
Gruß Karlheinz
Sehr schön, KarlHeinz.
Die Sonderlocken mit Überführungen und Werkstattfahrten hatte ich extra weggelassen.
Wohnmobile sind in der Tat häufige Umbauten ehemaliger Busse. Aber auch die ländliche Fahrbücherei gehört dazu.
ende OffTopic
Klaus
Hallo Fanisaja!
Grundsätzlich braucht ein Eigentümer eines Fahrzeuges überhaupt keinen Führerschein um ein Fahrzeug anzumelden. Die Anmeldung eines Fahrzeuges und das Eigentum daran ist unabhängig vom Führerschein zu sehen. Es kann grundsätzlich jede juristische und natürliche Person ein Fahrzeug anmelden.
Möglicherweise will natürlich - wie Karlheinz schreibt - die Versicherung wissen, wer mit dem Fahrzeug fährt. Alleine schon wegen des Rabattes, oder Aufschlags, den sie auf den Tarif geben. Mit der muss man sich eben dann einigen, oder eine andere Versicherung nehmen.
Hallo alle,
:freu
vielen Dank für all diese Ausführungen
Wo bei das Thema je eigentlich ein anderes war! *Finger heb* :police:
Ergo...... bitte zurück zum Thema!! DANKE :D
!! Yes Sir Yes!!! :police:
;)