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sehr witzig, Schlamperei beim Händler

Begonnen von arribert, 13 April, 2013, 06:27:58

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Dutchman

15 April, 2013, 20:37:19 #15 Letzte Bearbeitung: 15 April, 2013, 20:55:35 von Dutchman
Lieber Axel,
leider fehlt mir von Dir ein (anderer) Link, wo ich das besser und genauer nachlesen kann.

Hier ein anderer Link bezüglich den Führerschein, der Erste war ja bezüglich der Fahrzeugklassen (wie Du ja richtig bemerkt hast).

http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen

Wenn ich bei Klasse "B/BF17" nachlese, kommt genau wieder die Aussage mit den 8 Sitzplätze vor.

Korrigiere mich bitte, wenn ich das was falsch verstehe.  :) Für mich ist das eine die Voraussetzung für das Andere. Das heißt für mich, man hat die Fahrzeuge eingestuft und entsprechend die Führerscheinklassen eingeteilt.

LG

AxelG

*seufz*

Aber nur noch einmal:
Die Zulassung eines Autos hängt nicht mit einer Führerschein-Klasse zusammen.

Zulassung ist ein Ding, Führerschein ein anderes.

Wenn Gesetze lesen, dann bitte richtig. Und nicht durcheinander!

KlausSchmidt

Was für ein Glück,
ich habe einen Personenbeförderungsschein(Bus).
Ich muss mich nicht streiten.

Und, Fanisaja hat Recht.
Die Sache ist an den Sitzplätzen festzumachen.

Angenommen, Du hast einen LKW-Führerschein.
Dann darfst Du einen Bus fahren.
Aber nur solange Du allein bist.
Sobald jemand dabei ist, nicht mehr. Denn dann ist es Personenbeförderung,
Auch bei nur einer Person.

Daher ist es wichtig, das das gerade gefahrene Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Personen zugelassen ist. (auch wenn nicht so viele hineinpassen, ja) Denn darüber. wäre es mit einem Führerschein B nicht mehr erlaubt. Aber so darft Du in dem Auto Personen Befördern.

Klaus

Fanisaja

Hi AxelG,

darf ich denn dann z.B. einen Bus anmelden ohne den entsprechenden Personenbeförderungsschein und Führerschein zu haben?

Karlheinz

Hallo Fanisaja,

grundsätzlich ist es schon möglich, einen Bus auf seinen Namen anzumelden, ohne den entsprechenden Führerschein dazu zu haben. Probleme könnte es aber bei der Versicherung geben, die man für die Anmeldung eines Fahrzeuges braucht. Hier hängt es von den Versicherungsbedingungen der Versicherung ab. Häufig findet man hier nämlich bei den Bedingungen folgenden Satz: "Der Versicherungsnehmer muß im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das versicherte Fahrzeug sein." Diese Bedingung gilt nicht für Firmen als Versicherungsnehmer.
Der LKW-Führerschein reicht dafür nicht aus, da man damit einen Omnibus dauerhaft, auch ohne Passagiere, nicht fahren darf.
Mit dem alten Führerschein, dem "alten grauen Lappen" kann man bei eingetragener Klasse 2 einen Omnibus nur zur "Überführung an einen anderen Ort" oder zur "Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs" fahren.
Hat man dagegen schon den neuen Führerschein mit den neuen Klassen, so gilt hier nur noch die Regelung vom § 6 Abs. 4 FeV (Fahrerlaubnisverordnung):
"(4) Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen."
Die Möglichkeit zur Überführung an einen anderen Ort hat man hier leider gestrichen.
Man könnte den Bus allerdings in ein Wohnmobil umbauen und vom TÜV abnehmen lassen. Dann wird der Bus in ein "SoKFZ-Wohnmobil" umgeschlüsselt und man kann das Fahrzeug mit bis zu 8 Passagiere (max. 9 Personen einschl. Fahrer) mit dem LKW-Führerschein fahren.

Gruß Karlheinz

Fanisaja

Hallo Karlheinz,

vielen Dank für diese ausführliche Beschreibung.

KlausSchmidt

Zitat von: Karlheinz am 16 April, 2013, 10:44:11
Hallo Fanisaja,

grundsätzlich ist es schon möglich, einen Bus auf seinen Namen anzumelden, ohne den entsprechenden Führerschein dazu zu haben. Probleme könnte es aber bei der Versicherung geben, die man für die Anmeldung eines Fahrzeuges braucht. Hier hängt es von den Versicherungsbedingungen der Versicherung ab. Häufig findet man hier nämlich bei den Bedingungen folgenden Satz: "Der Versicherungsnehmer muß im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das versicherte Fahrzeug sein." Diese Bedingung gilt nicht für Firmen als Versicherungsnehmer.
Der LKW-Führerschein reicht dafür nicht aus, da man damit einen Omnibus dauerhaft, auch ohne Passagiere, nicht fahren darf.
Mit dem alten Führerschein, dem "alten grauen Lappen" kann man bei eingetragener Klasse 2 einen Omnibus nur zur "Überführung an einen anderen Ort" oder zur "Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs" fahren.
Hat man dagegen schon den neuen Führerschein mit den neuen Klassen, so gilt hier nur noch die Regelung vom § 6 Abs. 4 FeV (Fahrerlaubnisverordnung):
"(4) Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen."
Die Möglichkeit zur Überführung an einen anderen Ort hat man hier leider gestrichen.
Man könnte den Bus allerdings in ein Wohnmobil umbauen und vom TÜV abnehmen lassen. Dann wird der Bus in ein "SoKFZ-Wohnmobil" umgeschlüsselt und man kann das Fahrzeug mit bis zu 8 Passagiere (max. 9 Personen einschl. Fahrer) mit dem LKW-Führerschein fahren.

Gruß Karlheinz


Sehr schön, KarlHeinz.
Die Sonderlocken mit Überführungen und Werkstattfahrten hatte ich extra weggelassen.

Wohnmobile sind in der Tat häufige Umbauten ehemaliger Busse. Aber auch die ländliche Fahrbücherei gehört dazu.
ende OffTopic
Klaus

zeini

Hallo Fanisaja!

Grundsätzlich braucht ein Eigentümer eines Fahrzeuges überhaupt keinen Führerschein um ein Fahrzeug anzumelden. Die Anmeldung eines Fahrzeuges und das Eigentum daran ist unabhängig vom Führerschein zu sehen. Es kann grundsätzlich jede juristische und natürliche Person ein Fahrzeug anmelden.

Möglicherweise will natürlich - wie Karlheinz schreibt - die Versicherung wissen, wer mit dem Fahrzeug fährt. Alleine schon wegen des Rabattes, oder Aufschlags, den sie auf den Tarif geben. Mit der muss man sich eben dann einigen, oder eine andere Versicherung nehmen.

Fanisaja

Hallo alle,

:freu

vielen Dank für all diese Ausführungen

Toaster

Wo bei das Thema je eigentlich ein anderes war! *Finger heb*  :police:

Ergo...... bitte zurück zum Thema!!  DANKE  :D

Fanisaja


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