Dacia Lodgy Club

Willkommen Gast. Bitte loggen Sie sich ein

15 Oktober, 2025, 18:50:23

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Shoutbox

Mitglieder
Statistiken
  • Beiträge insgesamt: 41788
  • Themen insgesamt: 2521
  • Heute online: 37
  • Am meisten online: 806
  • (21 Januar, 2020, 15:07:57 )
Benutzer online
Mitglieder: 1
Gäste: 22
Gesamt: 23

22 Gäste, 1 Mitglied

sehr witzig, Schlamperei beim Händler

Begonnen von arribert, 13 April, 2013, 06:27:58

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

arribert

13 April, 2013, 06:27:58 Letzte Bearbeitung: 13 April, 2013, 06:50:38 von arribert
Hallo liebes Forum,
bin zwar schon länger angemeldet und hier am mitlesen, aber gestern habe ich erst unseren Lodgy abholen können.
Folgendes Problem: Wir haben eine vom Fahrzeugbrief abweichenden Fahrgestellnummer.
Das ist eindeutig ein Fehler von der Zulassungsstelle in der Stadt in der das Auto zuerst zugelassen wurde.
Denn auf dem COC-Dokument steht die richtige Nummer, dort steht auch auf welchen Fahrzeugbrief das Fahrzeug zugelassen wurde, die Nummer ist auch richtig, aber
auf dem Fahrzeugbrief steht dann anstelle eines As ein B. Das habe ich nur zufällig gesehen, weil auf dem Garantiebeleg neben der Fahrgestellnummer der Radio-Code vermerkt ist und mir dann auffiel, dass dort ja gar kein B drin steht. Der Rest der Nummer ist gleich. Dann habe ich mal auf der Plakette an der B-Säule geschaut und dort ebenfalls das A entdeckt.
Für mich sieht das eindeutig nach Schlamperei bei der Erstzulassung aus, besonders, da es diese eingetragene Buchstabenkombination gar nicht gibt.
Wer ist denn jetzt der Dumme und was mache ich mit meinem Autohändler? Bei dem es sich übrigens um einen international tätigen Mietwagenkonzern handelt, der seit ein paar Jahren auch im Verkauf tätig ist.

AAAAABBER, ansonsten bin ich voll zufrieden mit dem Auto. Ich fahr sogar gerne damit (für meine Verhältnisse, ich bin kein Fan von Autofahren). Ist halt nur nicht ordentlich zugelassen.

zeini

Gratuliere, dass du das gesehen hast.

Rufe mal einfach bei der Zulassungsbehörde an, was du da machen kannst.

KlausSchmidt

nicht witzig,
im Zweifelsfall hast Du jetzt gar kein Auto, sondern nur Papiere zu einem Auto, das es nicht gibt.
;)

arribert

Naja, wie gesagt: Das COC-Dokument ist ja korrekt, das habe ich. Ich habe einen Kaufvertrag und ich habe die Fahrzeugbriefnummer, die mit dem 99,9%ig korrekten Fahrzeugbrief übereinstimmt. Der Händler will(muss) sich Montag früh direkt drum kümmern und ich werde selbsttätig mal auf der Zulassungsstelle anrufen.

Fanisaja

da drücken wir die Daumen, da es ja der Fehler der Zulassungsstelle ist (die haben wohl kein Prüfzimmerverfahren in deren Software)

arribert

Hat sich zum Glück geklärt, die Zulassungsstelle hat es auch so wie oben gesehen und den alten Brief einkassiert und einen neuen ausgestellt. Nach Prüfung der Fahrgestellnummer, die DACIA wirklich genial und garantiert unleserlich angebracht hat, wurde alles neu ausgestellt. Die Angaben sind zwar immer noch nicht korrekt, die Anzahl Sitze ist noch zu hoch, aber das ist mir jetzt sche...egal, die Nummer stimmt. Mein Händler hat sich auch gemeldet und mir zugesichert die Kosten, sollten welche entstehen, selbstverständlich zu übernehmen, er hatte sich auch schon gekümmert, aber so lief es schneller und ich habe kein nur halb angemeldetes Auto mehr hier rumstehen.

Aber jetzt nach 200km am Wochenende bin ich restlos angetan von dem Auto, es fährt sich gut, verbraucht nicht viel Sprit, die Freisprechanlage habe ich auch schon getestet und bin zufrieden, Kind passt mit Sitz und zwei Omas hinten ohne Probleme rein.


Fanisaja

das hört sich doch gut an.

Viel Spass mit dem Lodgy

AxelG

Anzahl der Sitze ist zu hoch? Wie viele sind denn eingetragen?
Die Formulierung "bis 8 Sitzplätze " ist normal!

arribert

dann ist ja wirklich alles in Ordnung, 8 Sitze steht auch drin.

schneeschaufler

Bis zu 8 Sitzplätze?

Kann ich gar nicht glauben. Der hat doch auch nur Sicherheitsgurte für 7 Personen drin, wenn das Sitzpaket dabei ist.

Kann mich da jemand aufklären?

Danke
Schneeschaufler

Fanisaja

15 April, 2013, 14:56:16 #10 Letzte Bearbeitung: 15 April, 2013, 15:37:48 von Fanisaja
ich glaube das heißt nur einfach so, da ab 9 Sitzplätzen ein Personenbeförderungsschein notwendig ist.

AxelG

Nein, das ist seit der Harmonisierung des deutschen Zulassungsrechtes mit der EU so.

Es gibt nicht mehr die Einteilung Pkw etc., sondern nun "Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit bis zu 8 Sitzplätzen".
Das hat noch nichts mit dem Personenbeförderungsschein zu tun...

Fanisaja

Hi Axelg,
danke das wußte ich noch nicht aber (jetzt ohne Autmarke) 8 Passagiere plus 1 Fahrer (also zusammen 9) darf jeder transportieren, der einen ganz normalen gültigen Autoführerschein hat (bei mir heißt der noch "Klasse 3"). Darum haben Kleinbusse ja üblicherweise nicht mehr als 9 Sitze.

Ab 9 Passagieren (also 10 Personen) muss der Fahrer außer einem gültigen Autoführerschein auch einen Personenbeförderungsschein für Busse haben (es gibt auch andere Personenbeförderungsscheine, z. B. für Taxen und für Krankenwagen). Bei gewerblichem Personentransport muss der Fahrer immer einen Personenbeförderungsschein haben, auch bei 1 Passagier.

Ist das auch geändert worden oder weiterhin gültig?


Dutchman

Schnell mal Yahoo benutzt:

http://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse

Einfach bei Klasse M1 gucken. Deckt sich für mich mit der Aussage von Fanisaja. So war es auch mein Kenntnisstand, dass es mit dem Führerschein zu tun hat.

LG

AxelG

Trotzdem mischt ihr da zwei Themenbereiche durcheinander.

Das eine ist die Zulassung des Fahrzeugs, das andere ist die Fahrerlaubnis.

Das Fahrzeug wird entsprechend der Zahl der Sitzplätze und / oder des Gewichts in der entsprechenden Klasse zugelassen.
Etwas anderes sagt Wikipedia auch nicht.
Die Frage war ja die nach der Zahl der Sitzplätze, nicht nach der erforderlichen Fahrerlaubnis.

Dass man zum Führen im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis sein muss, steht da nicht.
Das ist nämlich ein ganz anderes Thema und steht, zumindest in -D-, im Fahrerlaubnis-Recht.

Also: Eintragung in der Zulassungsbescheinigung = Einteilung in eine bestimmte Fahrzeugklasse;
Führen des Fahrzeugs = anderes Thema
Es muss ja auch niemand seinen Führerschein vorlegen, wenn er ein Auto zulassen möchte.

TinyPortal 1.6.3 © 2005-2019