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Lodgy Versicherung

Begonnen von namo1982, 18 September, 2012, 18:14:03

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kb

ich hatte mit einen Versicherer am Telefon gesprochen. Er sagte mir, erweiterter Tierschutz gilt auch z.B. für Elefanten. Darauf konnte ich mir nicht verkneifen zu fragen, ob die Versicherung denn auch für Afrika gelten würde...
Zur Teilkasko: Bisher hatte ich immer TK ohne Selbstbeteiligung. Wenn also beim typischen Steinschlagschaden die Frontscheibe gewechselt werden mußte (bisher schon 2 mal), brauchte ich jeweils nichts dazu zu bezahlen.
Allerdings fährt man doch rechnerisch besser, wenn man sich die 150€ Selbstbeteiligung einfach auf die Seite legt und den sehr viel günstigeren TK mit 150 Selbstbeteiligung nimmt. Die 150 € hat man dadurch nämlich in ein paar Monaten schon eingespart (kleiner Tipp am Rande).

NimmNall

Vorsicht mit der Versicherung vom AH.
Die hatte ich auch erst mal genommen.... bis ich die Vertragsbedingungen in den Fingern hatte....

Das AH hat reine private Nutzung (nur fahrten zur Arbeit) angegeben.
Wäre ich mit dieser Versicherung in einen Unfall geraten, wären die Kosten bei mir gelandet, da ich das Fahrzeug eben nicht nur rein Privat verwende.

Nachdem ich dies korrigieren wollte, wollte die gleiche Versicherung stattdessen 880 Euro!
Gott sei dank war ich noch in der 14 Tage Widerspruchsfrist.

Also aufpassen!
Wer das Fahrzeug, auch nur Teilweise, für Gewerbe verwendet, kann da böse auflaufen.

race13

Ist einem schon mal ne Taube durch die Scheibe geflogen? Das Zählt auch als Wild-Tierschaden und wird nicht von jeder Versicherung gezahlt. In der Erweiterten-Wildtier.. ist es viel häufiger zu sehen.

kb

ja Taube hatte ich schon mal früher am Renault Rapid.
Ganz schöner Knall und Schreck für mich und Mitfahrer.
Für die Taube war es schlimmer (ihr Leben war vorbei)
An der Windschutzscheibe: Taubenblut und Federn; und ein Scheibenwischerarm war komplett verdreht. Das ließ sich aber noch per Hand regulieren.

Abraxsax

Wer geschäftliche oder gar gewerbliche Nutzung angibt zahlt immer mehr. Abweichende Halter werden in der Versicherung teuerer. Auch teuer wird es wenn Weitere FahrerInnen angegeben werden auser den Lebenspartnern. Was passiert wenn man nur sich als Fahrer eintragen lässt und eine geringe Kilometerleistung? Erst einmal nichts. Nur bei größeren Schäden wird nachgeschaut und dann muss man halt die Differenz nachzahlen. Es wird also nicht teuerer aber wenn nichts passiert wird es billiger. Und nachgezahlt werden mus nur für ein Jahr.

Karlheinz

11 Dezember, 2013, 13:15:46 #20 Letzte Bearbeitung: 11 Dezember, 2013, 13:18:21 von Karlheinz
Zitat von: Abraxsax am 11 Dezember, 2013, 12:33:51
... Was passiert wenn man nur sich als Fahrer eintragen lässt und eine geringe Kilometerleistung? Erst einmal nichts. Nur bei größeren Schäden wird nachgeschaut und dann muss man halt die Differenz nachzahlen. Es wird also nicht teuerer aber wenn nichts passiert wird es billiger. Und nachgezahlt werden mus nur für ein Jahr.


Dieser Aussage kann ich so nicht ganz zustimmen, denn die Kilometerleistung erfährt eine Versicherung spätestens dann, wenn man bei der Versicherung eine Reparaturrechnung einreicht, da dieser auf der Rechnung vermerkt ist.
Stellt sich dann heraus, dass die Fahrleistung um einiges überschritten wurde, trägt der Versicherer zwar den Haftpflichtschaden, kann aber wegen der falschen Angabe eine Vertragsstrafe verhängen. Rückwirkend ist dann ein höherer Beitrag fällig und zusätzlich bis zu 100 Prozent Prämienzuschlag. Wegen der zu hohen Kilometerleistung zahlt man dann in der Zukunft vielleicht einen zu hohen Beitrag, da die Versicherung im Normalfall die zuviel gefahrenen Kilometer nicht auf die gesamte bisherige Vertragslaufzeit umlegt sondern nur auf das letzte Jahr :-[
Es ist zwar in so einem Fall nicht der Versicherungsschutz bei der Haftpflicht gefährdet. Die Versicherung haftet also im Schadensfall, aber man verliert möglicherweise deswegen seinen Kasko-Schutz.  >:(
Deshalb würde ich mich nicht auf dieses Spiel einlassen, da es im nachhinein ziemlich teuer werden kann. Zumindest würde ich erst mal in den AGB der Versicherung wegen möglicher Vertragsstrafen nachsehen.

Gruß
Karlheinz

NimmNall

Zitat von: Abraxsax am 11 Dezember, 2013, 12:33:51
Wer geschäftliche oder gar gewerbliche Nutzung angibt zahlt immer mehr.
...


Das ist auch nicht das Problem.
Das Problem war, das Fahrzeug war für reine private Nutzung angegeben.
Wenn es dann zum Schadensfall kommt, wird die Haftpflicht zahlen und sich das Geld bei mir wiederholen... und nicht nur in Form von "Aufschlägen", wie bei KM Überschreitungen. Bei Voll- und Teilkassko wird dann wohl garnichts an Geld kommen.

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