Dacia Lodgy Club

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Kleiner Neuer Rekord!

Begonnen von Goran, 13 Januar, 2014, 18:22:23

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Fanisaja

ich gehe davon aus, dass alle so fahren, dass niemand gefährdet wird.

Wobei das tägliche Chaos auf den Straßen zeigt, dass dem nicht (immer) so ist.

ich kann hier alle Argumente nachvollziehen.

ich glaub wir sollten den Thread wieder so sehen als dass er gedacht war: das es mit dem Lodgy möglich ist, extrem sparsam zu fahren.

Ein schönes Wochenende

Goran

PS: ICH GEFÄHRDE NIEMANDEN UND SCHERE NICHT MIT 88 AUS!!! Ich bin praktisch unsichtbar, aber viele wollen das anscheinend nicht wahr haben das das geht!?

Lemmy

17 Januar, 2014, 13:27:27 #47 Letzte Bearbeitung: 17 Januar, 2014, 13:39:28 von Croisé
Zitat von: Goran am 17 Januar, 2014, 13:13:34
PS: ICH GEFÄHRDE NIEMANDEN UND SCHERE NICHT MIT 88 AUS!!! Ich bin praktisch unsichtbar, aber viele wollen das anscheinend nicht wahr haben das das geht!?


Schon gut, sorry, Unsichtbarer  8)

brother123

Zitat70 Km/h = 5 Gang --- Landstraße wenn muss, ansonsten 88 Km/h


Also  sorry das ist Verkehrsbehinderung!!!!!

KlausSchmidt

Zitat von: brother123 am 17 Januar, 2014, 14:39:37
Zitat70 Km/h = 5 Gang --- Landstraße wenn muss, ansonsten 88 Km/h


Also  sorry das ist Verkehrsbehinderung!!!!!


Wieso ist das Verkehrsbehinderung, wenn er sich an die vorgegebenen 70Kmh bei entsprechenden Beschilderungen hält? Woanders,das schreibt er, ist er mi 88untewegs. Zumindest war ich in der lage, das zu lesen.
Auch ich fahre bei Dunkelheit meist nicht mehr als 70-80, wenn ich Zeit habe.
Ich wohne in einem Gebiet mit sehr starkem Wildwechsel, und es gibt definitiv Erkenntnisse, das das Wild lediglich Geschwindigkeiten bis 70Kmh einschätzen kann.
Wer schon einmal einen Wildufal hatte, kann darauf verzichten.

Andererseits kann ich auch diejenigen Verstehen, die es eilig haben.
Die sollten sich freuen, das sie einen PKW überholen, und nicht am LKW vorbei müssen, der anstelle der erlaubten 60 mit 80 auf den Landstrassen die Umwelt gefährden.

. . .
Goran, ich kann Dich verstehen, und gebe Dir Recht. Ich pendle auch täglich Landstrasse, Autobahn und Stadt. Auch wenn ich auf der Bahn mit 120-170 wechselnd nach Laune, Wetter und Musik unterwegs bin, Du bist nicht der einzige, der langsam dahingleitet. Auf der BAB1 ist täglich eine ganze Menge so unterwegs zwischen Oldenburg Holstein und der Marzipanhauptstadt. Sogar ein nagelneuer weisser Audi. . .
Lass die anderen schön links vorbei. Die geben dir kein Geld für deinen Mehrverbrauch.
Gute Fahrt
Klaus

Goran

Hu Klaus, Oldenburg, sehr schöne Gegend, hatte da mal eine Fernbeziehung =)
Da hatte ich noch den BMW und der machte seine 235 km/h 70L auf 420 Km sag ich nur =)

An Alle, ich fühle mich weder angegriffen noch sonst irgendwie tangiert.
Aber jeder der in der nähe von Darmstadt ist, kann mich gerne aufsuchen und ich zeige gerne
wie das mit der fahrerei hier geht. Tel geht per PM raus bei Bedarf.

brother123

er schreibt ja ansonsten 88km/h auf denn meisten Landstrassen gilt Tempo 100

NimmNall

Zitat von: brother123 am 17 Januar, 2014, 16:33:11
er schreibt ja ansonsten 88km/h auf denn meisten Landstrassen gilt Tempo 100


Als Maxiamlgeschwindigkeit, nicht als Minedestgeschwindigkeit.
Ich bin viel auf Landstrassen unterwegs... 100 schaffe ich dort nur zwischen 0 und 5 Uhr Morgens oder mal für 1-2 km

John-Doe 1111

solange niemand eine schlange hinter sich herzieht, ist mir das egal.
PDF ANLEITUNGEN:
http://lodgy-club.de/index.php/board,29.0.html

Technische Daten Lodgy:
http://lodgy-club.de/index.php/topic,1296.0.html


Lodgy

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Sammle Infos rund um dem Lodgy
Also, nur her damit


Modifikationen am Lodgy:
Hauli-Taster # Fensterhebertaster beleuchtet # kurze Antenne # zusätzliche  Zurrösen # Außentemperaturanzeige original # Scheibenwischer 550/480
Ladekantenschutz Edelstahl # GE Megalight +90 H4 # Komfortfunktion Heckwischer deaktiviert # Uhr im BC # Tippwischer, mit Intervall # original Kofferraumleuchte # RFK verbaut und optimal ausgerichtet # MediaNav bootet schneller # AHK nachgerüstet # Relaisschaltung Abblendlicht # elektrische Motorvorwärmung und Innenraumheizer # FACELIFT-LENKRAD

Goran

17 Januar, 2014, 17:20:48 #54 Letzte Bearbeitung: 17 Januar, 2014, 17:22:27 von Goran
Die Geschwindigkeit im Straßenverkehr muss der Fahrzeugführer so wählen, dass er innerhalb der von ihm überschaubaren Strecke sein Fahrzeug zum Stehen bringen kann.

Dabei sind von ihm die konkreten Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnisse, seine eigenen Fähigkeiten und jene des gesteuerten Gefährts samt Ladung ins Kalkül zu ziehen. Bei einer sehr engen Fahrbahn, die das Risiko der Gefährdung entgegenkommender Fahrzeuge in sich bergen kann, muss sogar innerhalb der Hälfte der überschaubaren Strecke angehalten werden können. Dies verlangt § 3 StVO.

Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h.

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gibt es keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit, soweit eine solche nicht durch das entsprechende Verkehrszeichen "vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit" (in Deutschland Zeichen 275) angeordnet ist. Zwar dürfen Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur von solchen Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (im vollbeladenen Zustand in der Ebene) "mehr als 60 km/h" (für Deutschland nach § 18 Abs. 1 Satz 1 StVO

Auch ohne einschlägige Beschilderung dürfen Kraftfahrzeuge ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern (§3 Abs. 2 StVO für Deutschland; Art. 4 VRV für die Schweiz).

Für sämtliche Verkehrsteilnehmer gilt darüber hinaus § 1 StVO: ,,Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Quelle Wiki
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Wo ist jetzt das Problem? Der Staat oder Ich der sich an die Gesetze hällt?
Noch eine Frage, lesen sich die "Drängler" durch was ich schreibe, oder haben die Vorurteile die Gedanken soweit vernebelt, das
die Texte und Passagen wegfallen die leider von Bedeutung sind!?

PS: Vll. liegt es auch daran das ich im gültigem Besitz eines Waffenscheines bin, den ich natürlich jedes Jahr erneuern muss,
weshalb ich die Gesetze in Deutschland sehr ernst nehme, wenn ich sie schon vertrete in manchen Situationen.  :police:

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Wie auch immer back to topic please.

brother123

ZitatPS: Vll. liegt es auch daran das ich im gültigem Besitz eines Waffenscheines bin, den ich natürlich jedes Jahr erneuern muss,
weshalb ich die Gesetze in Deutschland sehr ernst nehme, wenn ich sie schon vertrete in manchen Situationen.  :police:


Na noch bist du ja ein Stift  :freu :freu

Goran


AxelG

Bringst du da nicht etwas durcheinander?
Du beachtest /befolgst Gesetze, vertreten ist etwas anderes...  Es sei denn, du bist professioneller Gesetzesvertreter?  :police:

Goran


Garagoos

17 Januar, 2014, 22:24:29 #59 Letzte Bearbeitung: 17 Januar, 2014, 22:31:43 von Garagoos
Zitat von: Goran am 17 Januar, 2014, 17:20:48
Die Geschwindigkeit im Straßenverkehr muss der Fahrzeugführer so wählen, dass er innerhalb der von ihm überschaubaren Strecke sein Fahrzeug zum Stehen bringen kann.

Dabei sind von ihm die konkreten Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnisse, seine eigenen Fähigkeiten und jene des gesteuerten Gefährts samt Ladung ins Kalkül zu ziehen. Bei einer sehr engen Fahrbahn, die das Risiko der Gefährdung entgegenkommender Fahrzeuge in sich bergen kann, muss sogar innerhalb der Hälfte der überschaubaren Strecke angehalten werden können. Dies verlangt § 3 StVO.

Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h.

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gibt es keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit, soweit eine solche nicht durch das entsprechende Verkehrszeichen "vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit" (in Deutschland Zeichen 275) angeordnet ist. Zwar dürfen Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur von solchen Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (im vollbeladenen Zustand in der Ebene) "mehr als 60 km/h" (für Deutschland nach § 18 Abs. 1 Satz 1 StVO

Auch ohne einschlägige Beschilderung dürfen Kraftfahrzeuge ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern (§3 Abs. 2 StVO für Deutschland; Art. 4 VRV für die Schweiz).

Für sämtliche Verkehrsteilnehmer gilt darüber hinaus § 1 StVO: ,,Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Quelle Wiki
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Wo ist jetzt das Problem? Der Staat oder Ich der sich an die Gesetze hällt?
Noch eine Frage, lesen sich die "Drängler" durch was ich schreibe, oder haben die Vorurteile die Gedanken soweit vernebelt, das
die Texte und Passagen wegfallen die leider von Bedeutung sind!?

PS: Vll. liegt es auch daran das ich im gültigem Besitz eines Waffenscheines bin, den ich natürlich jedes Jahr erneuern muss,
weshalb ich die Gesetze in Deutschland sehr ernst nehme, wenn ich sie schon vertrete in manchen Situationen.  :police:

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Wie auch immer back to topic please.


Die beste Rechtfertigung für ein Verkehrshindernis seit langen ....

Ich Pendel auch morgens mein 90km oneway...morgens gegen 5 ist die Bahn ruhig = chllig mit 110-120 auf der rechten Spur.....Wenn ich LKWs überhole habe ich den Rückspiegel im Visier und wenn ich denke das der PKW 500 Meter hinter mir wegen mir unnötig stark bremsen muss geb ich entweder etwas mehr Gas beim überholen oder warte bis dieser vorbei ist = die Freiheit des einen endet da wo man andere einschränkt.

Mit der "gesetzlichen" Argumentation hast du dich erfolgreich lächerlich gemacht weil du weiter vorn ja schon geschrieben hast das für "vernünftiges" Autofahren keine Kohle da ist...die eigene Argumentation nun "so" zu untermauern ist mal völlig daneben.

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