Dacia Lodgy Club

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Preisliste Ersatzteile

Begonnen von boboo, 08 November, 2012, 12:22:21

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advocatus

So, du hast an den Schaltern für die elektrischen Fensterheber ein wenig gebastelt,
z.B. den Anschluss für die Tasterbeleuchtung hergestellt.

In einem halben Jahr stellt sich eine Fehlfunktion an einem elektrischen Fensterheber ein.
Glaubst du, dass diesen Fehler im Rahmen der Dacia Neuwagengarantie behoben wird,
wenn die Werkstatt feststellt, dass du selbst an dem Schalter gebastelt hast?

Auch Dacia hat nichts zu verschenken und wenn man die Möglichkeit sieht
einen Garantieschaden abzuwehren, wird man dies knallhart tun.

Aus den Garantiebedingungen:

ZitatBei folgenden Fahrzeugschäden und Mängeln können Leistungen der DACIA
Neuwagengarantie (einschließlich DACIA Assistance innerhalb der DACIA Neuwagengarantie)
nicht beansprucht werden:

Fahrzeugschäden oder Mängel, hervorgerufen durch:

Schäden durch die Montage oder Verwendung von Zubehör oder Teilen,
die nicht vom Hersteller zugelassen oder empfohlen wurden.

Schäden durch die Montage oder Verwendung von Zubehör und Teilen,
die vom Hersteller zugelassenen oder empfohlen wurden, aber ohne Beachtung
der hierfür vorgeschriebenen Montagebedingungen am Fahrzeug angebracht wurden.


Wenn man es richtig machen möchte, wendet man sich an die Werkstatt und
läst dort eine entsprechende Arbeit, hier Tasterbeleuchtung, ausführen.
Dann ist man au der sicheren Seite!

Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen und die These aufstellen,
dass die gesamte Neuwagengarantie flöten geht, wenn die Werkstatt feststellt,
dass sich ein "Daniel Düsentrieb" an dem Fahrzeug ausgelassen hat!

MfG
Siggi


boboo

Reine Neugier-Frage:
die Lösung, die "hauli" hier gezeigt hat (Kabelbrücken), kann auch Deine These (Garantieverlust) erfüllen?

Was ist z.B. mit einem Thermometer?
Der Fühler muss irgendwo angebracht, das Kabel durchgezogen und Strom angezapft werden.

Ist es nicht so, dass wenn der Hersteller eine Garantiereparatur abwimmeln will, muss er eindeutig beweisen, dass ich schuld war?
Wenn ein Sachverständiger klar feststellt, dass durch so eine Brücke der EFH-Motor nie kaputtgehen kann, kann der Producent sagen "keine Garantie" beim durchgebrannten Motor?

Das sind Fragen, die aus meiner reinen Unwissenheit hervorkommen.

advocatus

Zitat von: boboo am 10 November, 2012, 08:03:54
Reine Neugier-Frage:
die Lösung, die "hauli" hier gezeigt hat (Kabelbrücken), kann auch Deine These (Garantieverlust) erfüllen?


Ja, die Lösung könnte zu einem Garantieverlust führen!

Noch mal aus den Garantiebedingungen:

ZitatSchäden durch die Montage oder Verwendung von Zubehör oder Teilen, die nicht vom Hersteller zugelassen oder empfohlen wurden.


Ist die Brücke ein von Dacia zugelassenes oder empfohlenes Teil?

Nach menschlichem Ermessen würde man hier den Kopf schütteln und sich die Frage
Stellen, was denn dieser Quatsch soll!

Aber nichts anderes steht in den Garantiebedingungen und diese sollte man wörtlich nehmen.

Würde übrigens auch bei einer Gewährleistung keinen Unterschied machen, denn du hast nachweislich gebastelt.

Zitat von: boboo am 10 November, 2012, 08:03:54
Was ist z.B. mit einem Thermometer?
Der Fühler muss irgendwo angebracht, das Kabel durchgezogen und Strom angezapft werden.


Ist das Thermometer vom Hersteller zugelassen oder empfohlen?
Wenn nicht, keine Garantie für Schäden, die mit der Montage oder dem Betrieb
des Thermometers in Zusammenhang gebracht werden können.

Wenn du die Stromzufuhr anzapft, ist die gesamte Elektronik aus der Garantie raus
oder hast du z.B. für die Kabelführung des Fühlers irgendwelche Schrauben am Armaturenbrett
gelöst und bemängelst dann ein Knacken oder Geräusche im Armaturenbrett während der Fahrt,
wird der Händler diesen Mangel nicht als Garantiefall anerkennen.

Zitat von: boboo am 10 November, 2012, 08:03:54
Ist es nicht so, dass wenn der Hersteller eine Garantiereparatur abwimmeln will, muss er eindeutig beweisen, dass ich schuld war?


Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, dieser muss gar nichts beweisen!

Zitat von: boboo am 10 November, 2012, 08:03:54
Wenn ein Sachverständiger klar feststellt, dass durch so eine Brücke der EFH-Motor nie kaputtgehen kann,
kann der Produzent sagen "keine Garantie" beim durchgebrannten Motor?


Für die Kosten des Sachverständigen müsstest du erstmal in Vorleistung treten.
Dann ist ein Sachverständigengutachten nicht für den Hersteller bindend.
Vermutlich müsstest du gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Selbst wenn ein Gutachter zu dem Schluss kommt, dass die eine Brücke am Schalter
keinen Einfluss auf den Schaden hat, du hast in die Elektronik es Fahrzeugs eingegriffen
und das reicht im Regelfall aus, um einen Garantieanspruch abzuwehren. Es geht dann auch
nicht mehr um die physikalischen Auswirkungen, sondern nur um den Umstand, dass jemand
unautorisiert eingegriffen hat.

Man könnte hier viele Beispiele anführen, die einen Garantieverlust mit sich bringen!

Wurde z.B. ein Wartungsintervall nicht eingehalten oder zu spät durchgeführt, ist die Garantie futsch,
völlig unabhängig davon, ob der Mangel überhaupt bei einer ordnungsgemäßen Wartung
hätte festgestellt werden können.

Bei allen offensichtlichen Veränderungen am Fahrzeug bewege ich mich in Sachen Garantie
auf ganz dünnes Eis, wenn die Veränderung nicht mit zugelassen oder empfohlen Teilen des
Herstellers und oder auch nicht von einer Fachwerkstatt ausgeführt wurde.

Das gillt ebenso für den gebastelten zweiten Rückfahrscheinwerfer,
die Innenbeleuchtung oder die schwarzen Blinker!

Es kann natürlich auch sein, dass eine Werksatt großzügig darüber hinweg sieht und
trotzdem eine Garantieleistung erbringt! Sie kann, müsste es aber streng juristisch betrachtet
nicht!

MfG
Siggi

namo1982

Also bei den schwarzen Blinker verlierst du sicherlich keine Garantie am Fahrzeug. Da diese kein eingreif selbst Darstellen.
Bei dem Umbau mit dem zweiten rückfahrscheinwerfer sieht das schon anderst aus, hier stimme ich dir zu.

Im Fall von Hauli  mit der Drahtbrücke ist es so eine sache.
Baut man die Brücke ein hat man keine Garantie mehr, richtig.

Geht der Fensterheber Motor oder irgendetwas kaputt dann mache ich die Brücke eben wieder raus, dieses wird wohl ohne weiteres möglich sein diese wieder rückstandslos zu entfernen und was dann? Jetzt hat Dacia ein "sauberes" Auto vor der Nase und kann mir nichts mehr nachweisen.

Was du alles aufzählst was zum Garantieverlust führt da würde es ja schon fast reichen wenn man sich einen Duftbaum an den Innenspiegel hängt und der Innenspiegel dann abfällt, weil der Innenspiegel ja nicht dafür gedacht ist.
Also mit manchen Sachen muss man schon differenzieren.
Eben wie zb.

Die schwarzen Seitenblinker

Oder willst du etwa auch behaupten wenn das Fernlicht defekt ist und ich es gegen eine Anderes Leuchtmittel tausche ich dann auch ein Garantie Verlust erleide weil ich zb eine Leuchtmittel von Osram eingebaut habe und keine von Philipps wie es Dacia evtl. macht?
Oder ich tausche aus optischen Gründen die Orangenen Serien Blinker gegen Silberne habe ich deiner Meinung nach dann keine Garantie mehr?

Beim besten willen nicht.

Aber das mit den Beleuchteten Fensterhebern betrifft dich ja nicht, ich hab noch nie ein Auto gesehen das Beleuchtete Fensterkurbeln hat. Du etwa? Wenn ich mich recht erinnere strebst du ja einen Kauf eines "nackten" Autos an.

advocatus

Zitat von: namo1982 am 10 November, 2012, 09:38:09
Also bei den schwarzen Blinker verlierst du sicherlich keine Garantie am Fahrzeug. Da diese kein eingreif selbst Darstellen.


Auch Zubehör muss von Dacia zugelassen sein! 

Dabei ist unerheblich, ob der Hersteller der schwarzen Blinker angibt, dass diese auch für
einen Lodgy verwendet werden können.

Hast du irgendwann innerhalb der Garantiezeit Probleme mit der Beleuchtungsanlage,
könnte es ein Problem mit der Garantie geben!

Zitat von: namo1982 am 10 November, 2012, 09:38:09
Geht der Fensterheber Motor oder irgendetwas kaputt dann mache ich die Brücke eben wieder raus,


Sicher, man muss nur daran denken! Aber wer denkt schon daran in einem solchen Moment?
Der scheiß Fensterheber geht nicht und ab in die Werkstatt!

Zitat von: namo1982 am 10 November, 2012, 09:38:09
Oder willst du etwa auch behaupten wenn das Fernlicht defekt ist und ich es gegen eine Anderes Leuchtmittel tausche ich dann auch ein Garantie Verlust erleide weil ich zb eine Leuchtmittel von Osram eingebaut habe und keine von Philipps wie es Dacia evtl. macht?


Aus den Garantiebedingungen:

ZitatBei folgenden Fahrzeugschäden und Mängeln können Leistungen der DACIA Neuwagengarantie (einschließlich DACIA Assistance innerhalb der DACIA Neuwagengarantie) nicht beansprucht werden:

Fahrzeugschäden oder Mängel, die auf normalen Verschleiß des Fahrzeugs (in Abhängigkeit vom
Kilometerstand und bestimmungsgemäßem Fahrzeuggebrauch) zurückzuführen sind, z. B. Beschädigungen
von Wischerblättern, Bremsbacken, Bremsbelägen, Bremsscheiben, Kupplungsteilen, Schwingungsdämpfern,
Glühlampen, Sicherungen, Zündkerzen, Keilriemen, Zahnriemen.


Zitat von: namo1982 am 10 November, 2012, 09:38:09
Also mit manchen Sachen muss man schon differenzieren.


Bevor man differenziert, sollte man vielleicht erst lesen!

Wir können gerne gemeinsam jeden Punkt der Garantiebedingungen abarbeiten!
Was du nicht verstehst, erkläre ich dir gerne!  ;)

Aber jetzt mal ehrlich, ich finde es schon erschreckend, wie viele ein Fahrzeug oder andere Güter kaufen,
ohne sich mal "das Kleingedruckte" durchzulesen!

Zitat von: namo1982 am 10 November, 2012, 09:38:09
Aber das mit den beleuchteten Fensterhebern betrifft dich ja nicht, ich hab noch nie ein
Auto gesehen das beleuchtete Fensterkurbeln hat.


Eben!

MfG
Siggi

hauli

 Hi an Alle;

bin erst jetzt zum PC gekommen und hebe die Diskusion mit Interesse verfolgt. ;D

@Siggi:

Wer etwas und wie an seinem Auto macht, bastelt oder umbaut sollte schon jedem selber überlassen werden.
Ich für meinen Teil weis jedenfals was und wie ich es mache.
Es ist ja für keinen eine Verpflichtung etwas nachzubauen.
Ich meine dazu ist ein Forum da um Erfahrungen , Verbesserungen oder auch Umbauten ect. anderen, denen es interesiert, zugängig zu machen.

Mein voriges Auto (SANDERO) hatte auch einiges an Änderungen.
Tempomat
TFL
Innenbeleuchtung
Radio
Wischer vorne Komfortschaltung
Wischerinterval hinten
Aussenthermometer
Hängerkupplung
usw., alles Eigenbau.

Ich hatte auch ein paar Garantiesachen, wobei es keine Diskusionen diesbezüglich gegeben hat.
Übrigens hatte ich das Auto auf Leasing-war eigentlich nicht mal meines.

Aufgrund dieser ganzen Umbauten habe ich einen Supereintauschpreis bekommen, ich wurde extra gebeten nichts zurückzuändern.
Übrigens ist das Auto schon wieder verkauft.

Ich wollte damit auch nur einmal Aufzeigen, wie einfach es oft mit  etwas Erfahrung ist, etwas zum positiven zu verändern ohne gleich grössere Eingriffe (zerlegen der Schalter und innen etwas umlöten) zu machen, die so gar nicht notwendig sind.

Wenn ich diese Diskusion nicht gelesen hätte, wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen, das man die Schalter auch beleuchten kann.

So, jetzt kann jeder selber entscheiden, was er macht.
1,5 Blue DCI 116 PS, IRON BLUE,  5-Sitzer

ERFINDER VOM BERÜMTEN "HAULITASTER"
und den beleuchteten Fensterheber Schaltern
und wahrscheinlich der Erste (jetzt der Zweite) mit per Taster zu öffnender Heckklappe

boboo

Deine hervorhebung:
ZitatSchäden durch die Montage oder Verwendung von Zubehör oder Teilen, die nicht vom Hersteller zugelassen oder empfohlen wurden.


Meine hervohebung:
ZitatSchäden durch die Montage oder Verwendung von Zubehör oder Teilen, die nicht vom Hersteller zugelassen oder empfohlen wurden.

Ich verwende zwar die nicht zugelassene oder empfohlene Teile, aber der Schaden ist nachweislich nicht durch sie entstanden.
Pat.
Wer gewinnt in so einem Fall?

advocatus

Zitat von: hauli am 10 November, 2012, 21:32:22
Wer etwas und wie an seinem Auto macht, bastelt oder umbaut sollte schon jedem selber überlassen werden.


Das bleibt jedem unbenommen!

Man sollte aber eben nicht nur auf die Idee, die Verbesserung und deren Umsetzung abstellen,
sondern dann auch Fairerweise darauf hinweisen, dass manchmal durchaus ein gewisses Risiko
(Garantieverlust) bestehen könnte. Ich habe dies nun extra sehr offen formuliert.

Zitat von: boboo am 10 November, 2012, 21:33:32
Ich verwende zwar die nicht zugelassene oder empfohlene Teile, aber der Schaden ist
nachweislich nicht durch sie entstanden.


Wenn du einen Benziner hast und eine Gasanlage nachrüstest, würde hier niemand daran zweifeln,
dass dann die Neuwagengarantie des Herstellers für den Motor, die Kraftstoff- und Auspuffanlage usw.
nicht mehr greift!

Warum zweifelt man dann bei allen anderen technischen Veränderungen?

Juristisch betrachtet gibt es keinen Unterschied, ob ich nun eine Gasanlage einbaue
oder schwarze Seitenblinker ohne Herstellerzulassung!

Zitat von: boboo am 10 November, 2012, 21:33:32
Wer gewinnt in so einem Fall?


Der Hersteller!

MfG
Siggi

boboo

Zitat von: advocatus am 10 November, 2012, 22:58:44
Warum zweifelt man dann bei allen anderen technischen Veränderungen?

Nur deswegen, weil es diesen schönen Satz gibt:
"Schäden durch die Montage oder Verwendung von Zubehör oder Teilen, die nicht vom Hersteller zugelassen oder empfohlen wurden."
Und wenn ich heute einen schwarzen Blinker einbaue, und morgen geht die Einspritzanlage kaputt, wird mir kein logisch denkender Mensch sagen können, dass ich die Garantie auf den Motor verlor, weil die Seitenblinker nicht vom Hersteller empfohlen sind und dies der Grund für den Motorschaden ist.

advocatus

Zitat von: boboo am 11 November, 2012, 05:56:42
Und wenn ich heute einen schwarzen Blinker einbaue, und morgen geht die Einspritzanlage kaputt, wird mir kein logisch denkender Mensch sagen können, dass ich die Garantie auf den Motor verlor, weil die Seitenblinker nicht vom Hersteller empfohlen sind und dies der Grund für den Motorschaden ist.


Sorry, da hat wohl folgende meiner Ausführungen zu einem Missverständnis geführt:

Zitat von: advocatus am 10 November, 2012, 22:58:44
Juristisch betrachtet gibt es keinen Unterschied, ob ich nun eine Gasanlage einbaue
oder schwarze Seitenblinker ohne Herstellerzulassung!


Gasanlage contra Garantie für Motor, die Kraftstoff- und Auspuffanlage.

Schwarze Blinker contra Garantie für die Beleuchtungsanlage.

Technische Zusammenhänge sollten nicht ohne weiters auf juristische Zusammenhänge
übertragen werden. Die menschliche Logik spielt in der Judikative oft keine Rolle!
Je verbastelter die Karre ist, desto schwieriger könnte sich ein Garantieanspruch gestalten.
Die Garantie bleibt eine einseitige freiwillige Leistung des Herstellers, geregelt nach seinen Garantiebedingungen!

Und jetzt viel Spaß beim Basteln!

MfG
Siggi




schneeschaufler

@Hauli

Du hast den roten Draht einmal bei diesem rosa Kabel dazugesteckt, und beim anderen Fensterheber zu dem gelben. Das verwirrt mich etwas.

Vielleicht kann noch jemand mit el. Fensterhebern vorn und hinten noch das Bild für den Schalter vorn links nachliefern, wenn er das bei diesem ebenfalls realisiert hat.

Gruß
Schneeschaufler

boboo


namo1982


Sternenfeuer

Ja, wirklich! Möchte ich auch wissen ...

boboo

Für die, die keine Angst vor'm Lötkolben haben:

Zuerst die ganze Einheit ausbauen:


Dann den "Blockierschalter" ausbauen (nur für Modelle mit hinteren el. Fensterhebern):


Auseinanderbauen... et voila, vorbereitet nicht nur für eine Beleuchtung, sondern auch für andere Beleuchtungsfarbe, falls die hinteren blockiert sind.
Die linke Seite der abgebildeten Platine entspricht genau der vom Hauptschalter. Also 2 widerstände a 6k8 Ohm und eine LED einlöten, da wo das freie Loch bei den Anschlusspins ist -> 12V anbringen, fertig ist die (nur) Beleuchtung.
Die Farbenänderung bedarf einen zweiten Taster und paar Teile mehr.



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