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Hängerkupplung [für LPG]

Begonnen von Nämbercher, 04 Dezember, 2014, 22:54:25

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Nämbercher

04 Dezember, 2014, 22:54:25 Letzte Bearbeitung: 04 Dezember, 2014, 23:22:27 von Kromi
Ich bin grade am suchen nach einer Hängerkupplung für meinen Lodgy 1,6 MPI LPG. Dabei lese ich bei fast allen Kupplungen, dass der Einbau bei Fahrzeugen mit Gasanlage nur in einem autorisierten Betrieb für Gasumbau gemacht werden darf. Also der Einbau der Hängerkupplung. Weiß da jemand ob es da wirklich gesetzliche Regelungen gibt, oder will siech der Hersteller nur nach allen Seiten absichern?

NimmNall

Mal überlegt, wo der Gastank sitzt?
Und dann mal darüber nachdenken, wohin die Anhängerkupplung drückt, wenn da was draufprallt,

Da dürfte es schon wichtig sein, das diese richtig und in der richtigen Bauform montiert wird.

Nämbercher

Die Frage war nicht, wo der Gastank sitzt. Das weiß ich. Die Frage war, ob jemand weiß ob es da gesetzliche Regelungen gibt.

tomruevel

Moin,

schau Dir doch die Einbauanleitungen zu verschiedenen AHK an.
Dort stehen i.d.R. die Einschränkungen drin, sofern es welche gibt. Oder ob etwas am Fahrzeug geändert werden muß.

Karlheinz

Ich gehe davon aus, dass der Tank mit der Halterung des Ersatzrades befestigt worden ist.
Beim Einbau meiner AHK musste zuerst das Ersatzrad und der Hitzeschutz des Auspufftopfes demontiert werden.
Möglicherweise muss deshalb beim Einbau deiner AHK zuerst der Gastank demontiert werden.

Gruß
Karlheinz

juristerix

Das stimmt Karlheinz.
Um die Traverse der AHK mit dem Rahmen verschrauben zu können, muss das Ersatzrad raus. Bei Fahrzeugen mit LPG wäre das der Tank. Da den nur ein Fachbetrieb ab- und wieder anmontieren sollte, muss man in der Werkstatt und dort auch die AHK montieren lassen. Weiter ist auch der Einwand mit dem Hitzeschutz für den Auspuff richtig. Denn hier muss ein bereits vordefiniertes Stück herausgetrennt werden. Vielleicht korrelliert das nicht mit der Lage des Tanks und seiner Abschirmung der Auspuffhitze. Ich würde mich in diesem speziellen Fall an eine Fachwerkstatt wenden.

tomruevel

Moin,

neben dem Ersatzrad ist rechts genügend Platz um mit Werkzeugen zu arbeiten. D.h. die Schrauben mit dem Schraubenschlüssel gegen zu halten.

Links ist sowieso genügend Platz, weil man über dem Auspufftopf arbeitet.

D.h. das Reserevrad muß nicht zinwgend raus ebenso wenig wie man für den Einbau des E-Satzes alle möglichen Verkleidungen im Inneraum abbauen muß.
Die Schreiber der Einbauanleitungen schießen da manchmal etwas über das Ziel hinaus.

Beim MCV I, habe ich mal gelesen, sit das Multiventil wohl der rechten Befestigung unter dem Wagenboden im Weg. Weswegen der Tank etwas gedreht werden muß. Allerdings wohl nicht bei allen AHK, die genannte Befestigung hat wohl unterschiedliche Maße, je nach Hersteller.
Ob das beim Lodgy auch so ist???

Nämbercher

Aber die Frage ob es da richtige Vorschriften gibt, und ich da evtl. sogar eine Bestätigung brauche kann niemand beantworten? Sollte, dürfte und könnte nützt mir wenig.

Kromi

Das Forum lebt von der Lebenspraxis seiner Mitglieder. Wenn dir die Aussagen hier nicht amtlich genug sind, empfehle ich dir den Gang zu Behörden.  :laugh:
Aber Vorsicht: Auch dort sitzen vermutlich nur Menschen. ;)

Mal ernsthaft: Du darfst gerne Pionierarbeit beim Thema "LPG & AHK" leisten und der Gemeinde dann berichten. :)

Grüße ... Chris
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tomruevel

Moin,

Tip am Rande.
Bei einem großen Versender für AHK kann man beim Lodgy und beim MCV I auswählen ob das das Fahrzeug mit LPG gefahren wird oder nicht.
Beim MCV I ändert sich das Angebot der möglichen AHK, beim Lodgy nicht, gegenüber der reinen Benzin Version.

Kleiner

Das Problem, weswegen Dir keiner eine Wasserdichte Antwort geben kann, ist, das es keine gibt.
Sollte beim Einbau der AHK der Gastank im Weg sein und kurzfristig entfernt, gedreht o. Ä. werden müssen, darf dies nur eine Fachwerkstatt machen, die mit Gasanlagen in Kraftfahrzeugen vertraut ist & an dieser arbeiten darf.
Wenn es Dir hilft und ich dran denke, kann ich ja mal beim TÜV nachfragen, wenn ich wieder Prüfung habe.

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