Dacia Lodgy Club

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Leihwagen im Garantiefall kostenpflichtig?

Begonnen von zündkerze, 23 Februar, 2013, 18:36:32

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AxelG

Zitat von: KlausSchmidt am 24 Februar, 2013, 21:12:37
Dies ist erst Bestandteil des höherwertigen Servicepaketes bei Dacia.


Welches Service-Paket meinst du konkret?
Ich hatte heute ein Gespräch mit meinem Kundendienstleiter und der wusste, als ich davon anfing, von nichts. Das gäbe es bei Dacia nicht. Nur im Pannen-Fall die Sache mit der Mobilität.

KlausSchmidt

Ich meine es mal aus den Serviceverträgen herausgelesen zu haben.
In dem Zusammenhang, das wir mit unserem Zündschloss . . .

http://www.dacia.de/servicevertraege.php

Klaus

Nämbercher

Ist zwar schon ein älterer Fred, aber ich will auch was dazu geben...

Ich hatte meinen Lodgy jetzt zweimal wegen Garantiereparaturen in der Werkstatt bei dem Händler, bei dem ich ihn auch gekauft habe. Ich habe beide male einen Leihwagen umsonst bekommen. Im lockeren Gespräch hat mir der Meister dann mal erzählt, dass bei weitem nicht alle Garantieleistungen vom Hersteller ersetzt werden. Auf manchem bleibt das AH einfach sitzen. Eben auch auf den Kosten für den Leihwagen. Ich hab den beide male gewaschen, gesaugt und vollgetankt zurück gegeben und musste nie was zahlen.
Man sollte die Hersteller gesetzlich verpflichten, Leihwagenkosten zu tragen, weil man ja schließlich ein Recht auf Nutzung der gekauften Ware hat und dies durch Herstellerverschulden nicht möglich ist.
Ist aber laut dem Meister nicht nur bei Dacia so, sondern bei fast allen Herstellern. Wird halt im Normalfall vom Händler kompensiert.

tomruevel

Moin,

na dann, bei der Verpflichtung für einen kostenlosen Leihwagen, würde ich es für angebracht halten die Kosten für eine Überprüfung die letztendlich keine Fehler feststellt auch dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Ich kenne das aus der TK Branche.
Kudne: Ach wir lassen die Leitung erst mal von dem prüfen bei dem es nichts kostet, bevor wir unsere eigenen Einrichtungen prüfen lassen.
Nachdem solche Prüfungen (bei denen der Fehler in den privaten Einrichtungen lag) kostenpflichtig wurden war es mit dieser Art Beschäftigungstherapie schlagartig vorbei.

Nämbercher

Zitat von: tomruevel am 04 Dezember, 2014, 09:57:59
Moin,

na dann, bei der Verpflichtung für einen kostenlosen Leihwagen, würde ich es für angebracht halten die Kosten für eine Überprüfung die letztendlich keine Fehler feststellt auch dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Ich kenne das aus der TK Branche.
Kudne: Ach wir lassen die Leitung erst mal von dem prüfen bei dem es nichts kostet, bevor wir unsere eigenen Einrichtungen prüfen lassen.
Nachdem solche Prüfungen (bei denen der Fehler in den privaten Einrichtungen lag) kostenpflichtig wurden war es mit dieser Art Beschäftigungstherapie schlagartig vorbei.


Da ist sicher was dran, aber andererseits sehe ich schon einen Anspruch auf ein Fahrzeug, wenn ich das gekaufte während der Garantiezeit nicht nutzen kann. Stellt sich dann heraus, dass es ein "Anwenderfehler" war, kann man den Leihwagen ja in Rechnung stellen.
Andererseits werde ich inzwischen leicht säuerlich, weil es sehr oft passiert, dass der - immerhin zahlende - Kunde erstmal als DAU (dümmster anzunehmender user) hingestellt wird. Grade im TK Bereich läßt der Service inzwischen sehr zu wünschen übrig. So zumindest die bisherige Erfahrung mit meinen Anbietern.

tomruevel

Zitat von: Nämbercher am 04 Dezember, 2014, 23:01:46 Da ist sicher was dran, aber andererseits sehe ich schon einen Anspruch auf ein Fahrzeug, wenn ich das gekaufte während der Garantiezeit nicht nutzen kann.


Moin,

genau diesen Anspruch schließen aber wohl diese meisten Garantiebedingungen aus.

Nämbercher

Aber zum Glück bietet mein AH diesen Service. Da hatte ich inzwischen schon einen Capture und einen Scenic. Beides angenehme Autos, wobei mir der Capture lieber war.

kb

das ist auch eine Art Kundenbindung bzw. intelligenter Verkaufsstrategie. Ich bekam als Werkstattwagen immer mindestens ein Modell höherwertiger als meins. Das soll wohl Geschmack auf mehr machen. Wenn ich mal explizit nach einem Twingo oder sogar Dacia gefragt habe, war man etwas unwilliger...

tomruevel

Zitat von: kb am 05 Dezember, 2014, 01:36:44 das ist auch eine Art Kundenbindung bzw. intelligenter Verkaufsstrategie.


Moin,

so ist es.
Ich habe bisher immer gefragt ob man denn eine fahrbaren Untersatz hätte. Und nie lautstark gefordert.
Und man hat immer freundlich reagiert.
Und so habe ich dann schon einige Modelle von Fiat und Nissan durch.
Und weiß daher was ich am Lodgy habe.

NimmNall

wie oft bekommt man den für einen defekten Fernseher in der Garantiezeit bis zur Reparatur einen Leihfernseher?
oder für irgendein anderes defektes Gerät?

tomruevel

Moin,

wir bekamen für die Reparaturzeit der neueren Waschmaschine ein Ersatzgerät.
Weil man den Fehler bei uns vor Ort in mehreren Versuchen nicht gefunden hat.
Und ich danach einen zickigen Brief geschrieben hatte.
Die Waschmaschine war 3 Wochen weg.
Der Fehler dagegen nicht.

Den hab ich dann selber gefunden.
Ein Entlüftungsschlauch des Laugenbehälters war mit einer verkrempelten Dichtlippe eingebaut.
Was dazu führte das Wasser auslief, aber nur wenn sehr wasserhaltige Sachen geschleudert wurden. Was ich gut beschrieben hatte........

Sunray

Zitat von: NimmNall am 05 Dezember, 2014, 16:41:47
wie oft bekommt man den für einen defekten Fernseher in der Garantiezeit bis zur Reparatur einen Leihfernseher?
oder für irgendein anderes defektes Gerät?


Auf den kann man ja auch mal verzichten, gibt eh nur Schrott im TV ;)
Das Auto wird aber oft einfach benötigt. z.B. um auf Arbeit zu kommen.

Ich frage auch immer höflich ob ich ein Auto haben kann. Und bekam das bisher auch immer. Und zwar unabhängig davon ob es eine Garantiearbeit war, oder ein ganz normaler Kundendienst.
Beim vormaligen Freundlichen musste ich, manchmal ja manchmal nein, 10 Euro zahlen, egal was für ein Fahrzeug. Beim jetzigen Freundlichen nix. Bei beiden gibt es immer Kaffee oder im Sommer auch Kaltgetränk umsonst wenn ich noch einen Augenblick warten muss, weil der Wagen noch gewaschen wird.

Wie auch immer, einen (kostenlosen) Anspruch würde ich auch nicht unbedingt geltend machen wollen. 

Gruß
Heinz

Nämbercher

Zitat von: NimmNall am 05 Dezember, 2014, 16:41:47
wie oft bekommt man den für einen defekten Fernseher in der Garantiezeit bis zur Reparatur einen Leihfernseher?
oder für irgendein anderes defektes Gerät?

Wenn ich das fordere bekomm ich das auch. Allerdings wurde mir im AH jedesmal ein Leihwagen angeboten ohne dass ich danach fragen musste.

zündkerze

....ohne das ich fragen musste...bei mir auch und bei Rückgabe sollte ich fast 100€ zahlen.Habe mich strikt geweigert,weil mir niemand gesagt hat,das trotz Garantiefall der Leihwagen kostenpflichtig ist.Weder die Dame bei der Aufnahme noch der von der A-Vermietung im AH erwähnten irgentwas.....
Das AH zickte rum,erst die Drohung das AH zu wechseln brachte die Lösung!

Defekter TV nach 2 Wochen,da gabs für 4 Wochen Ersatzgerät....fand ich gut.O-Ton: 4 Wochen im Nov mit zwei Kindern ohne TV,das wollen wir ihnen nicht antun!!!

Baersche

.. hatte 3 mal einen Leihwagen, erstmal beim Himmeltausch, dann Stoßdämpferwechsel und auch bei der Beseitigung von Rauchschwaden aus dem Motorraum. (Dichtung oder Dichtring von Krümmer zu Auspuff war falsch eingebaut. Leihwagen immer ohne Berechnung.
Gruss Baersche

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